Aktuelles
Corona - Notbetreuung
Angebot der Notbetreuung für Kinder von 18. Januar an
In der Zeit von Montag, 18., bis 31. Januar 2021 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Es gibt keine Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen.Die Betreuung erfolgt in der bisherigen Einrichtung. Eltern von Kindern, die keine städtische Kindertageseinrichtung besuchen, sollten sich an Ihren Träger wenden.
Allgemeine Voraussetzungen:
Eine Notbetreuung für Kinder kann angeboten werden, wenn
- beide Erziehungsberechtigte oder berufstätige Alleinerziehende am Arbeitsplatz, vor Ort oder im Homeoffice, unabkömmlich sind und
- dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.
Für Kinder, die bereits das Notbetreuungsangebot besuchen, ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich.
Hinweise zur Notbetreuung
- Es besteht kein Anspruch auf Notbetreuung an den geplanten Schließtagen der Kindertageseinrichtungen sowie an Sonn- und Feiertagen wie auch am Wochenende.
- Die Betreuung findet im bisherigen gebuchten Umfang und zu den seither bekannten Öffnungszeiten statt.
- Die Essensverpflegung erfolgt wie bisher über einen Lieferanten
- Für die Notbetreuung kann es aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus betrieblichen Gründen (z. B. Personalmangel) zu Einschränkungen kommen.
- Die Regelungen des Landes gelten aktuell bis 31. Januar. Wir informieren Sie, sobald neue Regelungen über diesen Zeitpunkt hinaus bezüglich der (Not-)Betreuung in Kindertageseinrichtungen vorliegen.
- Das Anmeldeformular geben Sie bitte in Ihrer Kindertageseinrichtung ab.
- in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behörden nichts Anderes anordnen oder
- sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 10 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder
- typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.
- Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung von 18. Januar bis 31. Januar 2021 werden die bereits veranlagten monatlichen Betreuungsgebühren für die gebuchten Betreuungszeiten erhoben.
Allgemeine Informationen klicken Sie >>hier